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Leitfaden: Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Was Sie wissen sollten, bevor Sie Kameras zur Überwachung der Aktivitäten einsetzen – kurz und verständlich erklärt.

Worauf die Regeln basieren

In Europa wird der Einsatz von Kameras am Arbeitsplatz durch die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) sowie durch nationale Beschäftigungs- und Datenschutzvorschriften geregelt. Diese bestimmen, unter welchen Bedingungen die Überwachung von Mitarbeitenden per Video zulässig ist.

Die fünf Voraussetzungen für die Videoüberwachung

Videoüberwachung ist nur dann im berechtigten Interesse des Arbeitgebers erlaubt, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Ein berechtigtes, gut begründetes Interesse, das die Interessen und Rechte der Mitarbeitenden überwiegt.
  2. Vorherige, vollständige und klare Information der Mitarbeitenden ist verpflichtend.
  3. Konsultation des Betriebsrats oder – falls nicht vorhanden – der Mitarbeitendenvertretung vor Einführung des Systems.
  4. Keine weniger eingreifenden Alternativen, die sich zuvor als wirksam erwiesen haben.
  5. Begrenzte Aufbewahrung, angemessen zum Zweck, maximal 30 Tage – außer es gibt gesetzliche oder gut begründete Ausnahmen.

Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA)

Eine systematische Überwachung kann gemäß Art. 35 GDPR eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern. Dieses Dokument beschreibt den Zweck, die Risiken für Mitarbeitende und die ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten

Was nicht erlaubt ist

Wie wir arbeiten

Wir verwenden keine Gesichtserkennung. Vorfälle werden mit der Kasse und der Schicht verknüpft. Aufnahmen werden automatisch nach spätestens 30 Tagen gelöscht, außer bei Vorfällen, die Sie aufbewahren möchten. Wir stellen Ihnen alle Dokumentenvorlagen vor Inbetriebnahme bereit.

Dieser Leitfaden dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an einen Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

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